Hilfsmittel in der Pflege erleichtern den Alltag
Hilfsmittel in der Pflege unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten, und erleichtern die Arbeit von Angehörigen und Pflegekräften. Das kann ein Duschhocker sein, ein höhenverstellbares Pflegebett oder ein Notrufknopf am Handgelenk. Auch digitale Anwendungen können helfen, Termine zu organisieren oder rechtzeitig Unterstützung zu rufen.
Welche Lösung passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Wird das Aufstehen mühsamer? Kostet die Körperpflege viel Kraft? Oder machen sich Angehörige Sorgen, weil jemand häufig allein zu Hause ist? Wir stellen Ihnen Möglichkeiten vor und erklären, worauf Sie bei Auswahl und Finanzierung achten sollten.
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Auf einen Blick
- Kleine Alltagshilfen können beim Anziehen, Essen und Greifen mehr Selbstständigkeit ermöglichen.
- Pflegebetten und Transferhilfen unterstützen eine körperlich entlastende Pflege.
- Hausnotruf und ausgewählte digitale Lösungen ergänzen die persönliche Unterstützung.
- Für notwendige Hilfsmittel kann die Kranken- oder Pflegekasse zuständig sein. Ein Pflegegrad ist nicht für jede Leistung erforderlich.
- Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bei erfüllten Voraussetzungen bis zu
42 Euro monatlich zur Verfügung.
Welche Hilfsmittel helfen bei alltäglichen Handgriffen?
Ein Hilfsmittel ist dann sinnvoll, wenn es eine
konkrete Schwierigkeit im Alltag verringert. Wer eine Tasse schlecht festhalten kann, benötigt eine andere Unterstützung als jemand, dem das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl schwerfällt.
| Situation | Mögliche Unterstützung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Anziehen und Greifen fallen schwer | Strumpfanziehhilfe, langer Schuhlöffel, Greifzange | Handhabung ausprobieren und Beweglichkeit berücksichtigen |
| Besteck oder Becher sind schwer zu halten | Verdickte Besteckgriffe, Becher mit gut greifbaren Henkeln | Form und Gewicht müssen zur Person passen |
| Längeres Stehen im Bad ist anstrengend | Duschhocker, geeignete Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung | Stabilität, richtige Höhe und sichere Montage prüfen |
| Gehen ist unsicher | Passend eingestellter Rollator oder andere Gehhilfe | Auswahl und Nutzung fachlich anleiten lassen |
| Aufrichten und Pflege im Bett sind mühsam | Elektrisch verstellbares Pflegebett, Positionierungshilfen | Körpermaße, Pflegebedarf und Platz im Zimmer beachten |
| Umsetzen oder Bewegen benötigt viel Kraft | Gleitmatte, Rutschbrett, Aufstehhilfe oder Lifter | Eignung individuell beurteilen und Anwendung einüben |
Wie stark die Nutzung zugenommen hat, zeigt der BARMER Pflegereport 2025: In der auf Deutschland hochgerechneten Auswertung stieg die Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel zwischen 2017 und 2024 um
173 Prozent. Die Zahl beschreibt die Entwicklung der Nutzung, nicht die Wirksamkeit einzelner Produkte (Seite 53).
Gerade beim Bewegen eines Menschen ist die richtige Anwendung entscheidend. Ein ungeeignetes Hilfsmittel kann Unsicherheit schaffen oder zusätzliche Belastungen verursachen. Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt, vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu nutzen und
passende Hilfsmittel einzusetzen. Lassen Sie sich die Anwendung zeigen, beispielsweise im Rahmen einer
Pflegeschulung zu Hause.
Welche Technologien können die Pflege zu Hause unterstützen?
Technik kann Sicherheit und Organisation verbessern, wenn sie verständlich bedienbar ist und zuverlässig in den Alltag eingebunden wird. Entscheidend ist auch, wer auf eine Erinnerung oder einen Alarm reagiert.
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Ein Hausnotruf stellt auf Knopfdruck eine Verbindung her
Ein Hausnotruf ermöglicht es, über einen tragbaren Knopf Hilfe anzufordern. Das ist besonders hilfreich, wenn das Telefon nach einem Sturz nicht erreichbar ist. Beim Hausnotruf der Katholischen Sozialstationen Mittelbaden geht der Ruf an eine ständig besetzte Zentrale. Gemeinsam wird festgelegt, wer im Bedarfsfall verständigt wird.
Vor der Entscheidung sollten Sie klären, wo das Gerät funktioniert, wie Hilfe in die Wohnung gelangt und welche Kosten bei einem Einsatz entstehen. Eine automatische Sturzerkennung gehört nicht zu jedem System. Auch Systeme mit dieser Funktion erkennen nicht jeden Sturz zuverlässig.
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Erinnerungen erleichtern die Organisation
Ein gut lesbarer Kalender, eine Erinnerungsfunktion im Smartphone oder ein geeigneter Medikamentenspender können Orientierung geben. Angehörige können über einen gemeinsam gepflegten Kalender zum Beispiel Arzttermine und Besuche abstimmen.
Bei Medikamenten muss klar sein, wer den Spender korrekt befüllt und Änderungen im Medikamentenplan berücksichtigt. Eine Erinnerung bestätigt noch nicht, dass ein Arzneimittel tatsächlich richtig eingenommen wurde. Besprechen Sie die passende Unterstützung mit Arztpraxis, Apotheke oder Pflegedienst.

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Sensoren und automatische Beleuchtung unterstützen sicheres Wohnen
Bewegungsgesteuertes Licht kann den nächtlichen Weg ins Bad ausleuchten. Je nach Situation kommen auch Herdabschaltungen oder Sensoren infrage, die ungewöhnliche Abläufe melden. Das Bundesgesundheitsportal stellt solche digitalen Assistenzsysteme für die Pflege vor. Sie müssen zur Wohnung und zu den Gewohnheiten der Person passen.
Klären Sie vorab, wer Meldungen erhält und was bei Strom- oder Internetausfall passiert. Wenn Daten über Bewegungen oder Aufenthaltsorte erfasst werden, gehören die Wünsche und die Privatsphäre der betroffenen Person in die Entscheidung. Eine gemeinsam vereinbarte Lösung wird im Alltag eher akzeptiert.
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Digitale Pflegeanwendungen haben eigene Erstattungsregeln
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sollen die Selbstständigkeit unterstützen oder pflegende Angehörige entlasten. Die Pflegekasse kann nur Anwendungen aus dem entsprechenden Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bewilligen. Gewöhnliche Kalender- oder Erinnerungsapps sind damit nicht automatisch erstattungsfähig.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zu DiPA beträgt der Anspruch bei Bewilligung bis zu 40 Euro monatlich für die Anwendung. Für ergänzende Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst stehen gesondert bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung. Prüfen Sie vor einem kostenpflichtigen Abschluss mit Ihrer Pflegekasse, ob das konkrete Angebot die Voraussetzungen erfüllt.
Wer bezahlt Hilfsmittel und technische Unterstützung?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zweck der Unterstützung und dem individuellen Bedarf. Deshalb sollten Sie eine mögliche Kostenübernahme vor dem Kauf klären.
- Krankenkasse: Medizinisch notwendige Hilfsmittel können beispielsweise eine Behinderung ausgleichen oder eine Behandlung sichern. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Dazu können etwa
Rollstühle oder
Gehhilfen gehören. Eine Verordnung und gegebenenfalls die Genehmigung der Kasse sind zu klären. Bei vielen Hilfsmitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Befreiungen sind möglich.
- Pflegekasse: Bei häuslicher Pflege kommen notwendige Pflegehilfsmittel bereits ab Pflegegrad 1 infrage, soweit kein anderer Kostenträger zuständig ist. Für zum Verbrauch bestimmte Produkte, etwa
Einmalhandschuhe oder geeignete
Desinfektionsmittel, werden bis zu 42 Euro monatlich übernommen. Das ist ein Höchstbetrag für den tatsächlichen Bedarf, kein zusätzliches frei verfügbares Pflegegeld. Technische Pflegehilfsmittel werden häufig verliehen. Soweit eine Zuzahlung anfällt, zahlen Erwachsene zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
- Wohnraumanpassung: Für eine förderfähige Maßnahme, beispielsweise einen pflegegerechten Badumbau, kann die Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten.
Für einen
Hausnotruf gelten zusätzliche Voraussetzungen. Nach den
Informationen der BARMER gehören dazu ein Pflegegrad sowie eine Lebenssituation, in der die Person allein oder überwiegend allein lebt und in einer möglichen Notsituation keinen üblichen Telefonnotruf absetzen könnte. Extras und Komfortfunktionen können selbst zu bezahlen sein. Auch ein Smart-Home-Gerät oder eine Smartwatch wird nicht allein deshalb zur Kassenleistung, weil es im Alltag nützlich ist.
Wie finden Sie die passende Unterstützung?
Am Anfang steht die Frage, welche Situation konkret leichter werden soll. Mit diesen Schritten vermeiden Sie Anschaffungen, die später ungenutzt bleiben:
1. Notieren Sie, was schwerfällt und welche Fähigkeiten erhalten bleiben sollen.
2. Besprechen Sie den Bedarf mit einer Pflegefachkraft, der Arztpraxis oder einer Beratungsstelle.
3. Probieren Sie geeignete Lösungen aus. Prüfen Sie dabei Platzbedarf, Bedienung und Reinigung.
4. Klären Sie Kostenträger, Antrag, mögliche Leihversorgung und laufende Gebühren.
5. Lassen Sie sich einweisen und überprüfen Sie nach einiger Zeit, ob die Hilfe tatsächlich entlastet.
Das Pflegekompetenz- und Beratungszentrum der KSM unterstützt Sie dabei, Ihre Pflegesituation einzuordnen und passende Angebote zu finden. Unsere katholisch getragenen Sozialstationen in Rastatt, Bühl und Sinzheim begleiten Menschen und ihre Angehörigen in der Versorgung zu Hause.
Sie möchten wissen, welche Unterstützung zu Ihrem Alltag passt?
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Beratungszentrum auf.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Hilfsmittel der Krankenkasse dienen beispielsweise dazu, eine Behinderung auszugleichen oder eine Behandlung zu sichern. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich für jedes Hilfsmittel einen Pflegegrad?
Nein. Medizinisch notwendige Hilfsmittel der Krankenkasse können auch ohne Pflegegrad bewilligt werden. Leistungen der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel setzen dagegen einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Bekomme ich die 42 Euro für Pflegehilfsmittel automatisch ausgezahlt?
Nein. Der Betrag ist für notwendige, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorgesehen. Die Versorgung muss beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt je nach Verfahren über einen Vertragspartner oder als Erstattung nachgewiesener Kosten.
Brauche ich ein ärztliches Rezept für Pflegehilfsmittel?
Nicht in jedem Fall. Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung nötig. Bei bestimmten Hilfsmitteln kann auch eine qualifizierte Empfehlung einer Pflegefachperson ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Klären Sie die erforderlichen Unterlagen vorab mit Ihrer Kasse.
Kann ich ein Pflegebett auch leihen?
Ja. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise bereitgestellt. Die Kasse und ihr Vertragspartner klären mit Ihnen die geeignete Ausstattung, Lieferung und Einweisung.
Bezahlt die Pflegekasse einen Hausnotruf?
Das ist bei erfüllten Voraussetzungen möglich. Ein Pflegegrad allein reicht nicht aus. Entscheidend sind unter anderem die Wohn- und Versorgungssituation sowie die Möglichkeit, in einem Notfall selbst Hilfe zu rufen. Zusatzleistungen können privat zu bezahlen sein.
Können digitale Helfer die persönliche Pflege ersetzen?
Digitale Helfer übernehmen bestimmte Aufgaben, etwa Erinnerungen oder das Auslösen eines Alarms. Für Unterstützung beim Waschen, fachliche Beobachtung, Gespräche und die Reaktion auf einen Notfall werden weiterhin Menschen gebraucht.

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