Pflegegrad 1 bleibt bestehen – aber mit Einschränkungen: Worauf sich Pflegebedürftige jetzt einstellen müssen

29. Oktober 2025

In den vergangenen Monaten wurde viel über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrad 1 diskutiert. Nun liegt ein erster Zwischenstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ vor – und er sorgt für Erleichterung, aber auch für neue Fragen: Der Pflegegrad 1 soll bleiben, jedoch mit veränderten Schwerpunkten und teilweise reduzierten Leistungen. Was das bedeutet und worauf sich Pflegebedürftige und Angehörige einstellen müssen, fassen wir hier für Sie zusammen.



Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, die geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit haben – also leichte Unterstützung im Alltag benötigen, aber überwiegend noch selbstständig leben. Die Leistungen sind als präventive Unterstützung gedacht, um frühzeitig Hilfe zu ermöglichen und so eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.


Bisher erhielten Versicherte in Pflegegrad 1 unter anderem:

den monatlichen Entlastungebetrag von 131 Euro,

Zuschüsse für Pflegehilfsmittel,

finanzielle Unterstützung für wohnfeldverbessernde Maßnahmen, etwa den Einbau eines Haltegriffs oder einer bodengleichen Dusche.

Klassische Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.

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Die 5 Pflegegrade im Überblick

Hintergrund: Warum überhaupt über eine Abschaffung diskutiert wurde

Die Diskussion um den Pflegegrad 1 hatte finanzielle Gründe. In der gesetzlichen Pflegeversicherung fehlen laut aktuellen Berechnungen rund zwei Milliarden Euro. Die Streichung des Pflegegrads war als mögliche Sparmaßnahme im Gespräch, weil seine Leistungen vergleichsweise gering sind, aber viel Verwaltungsaufwand verursachen. Kritiker warnten allerdings, dass eine Abschaffung gerade jene Menschen treffen würde, die frühzeitig Unterstützung benötigen – etwa durch hauswirtschaftliche Hilfen oder Begleitung im Alltag.



Neue Entwicklung: Pflegegrad 1 bleibt – aber mit verändertem Fokus

Am 13. Oktober 2025 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ erste Ergebnisse vorgestellt. Die Expertinnen und Experten empfehlen, grundsätzlich an allen Pflegegraden festzuhalten – Pflegegrad 1 soll also bestehen bleiben. Allerdings sollen die Leistungen angepasst und stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Nach Einschätzung der Facharbeitsgruppe haben die bisherigen Unterstützungsangebote – insbesondere der Entlastungsbetrag – ihr Ziel, Verschlechterungen früh zu verhindern, nicht ausreichend erreicht. Viele Betroffene nutzten die Mittel nicht oder nur teilweise, etwa weil das Verfahren mit Vorleistungen und Erstattungen zu kompliziert war.


Künftig sollen die Gelder gezielter für präventive und beratende Maßnahmen eingesetzt werden, z.B.:

für Schulungen und Beratung zu Mobilität, Sturzprophylaxe und Selbstständigkeit,

für Unterstützung beim Zugang zu Reha- und Präventionsangeboten, und

für alltagsunterstützende Hilfen, die über anerkannte Anbieter abgerechnet werden können.

So soll erreicht werden, dass Pflegebedürftigkeit langsamer fortschreitet und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.



Zwischenstand zur Pflegereform: Was noch kommen soll

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Neben dem Erhalt von Pflegegrad 1 enthält der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe weitere wichtige Punkte:


  • Die Pflegeversicherung soll auch künftig nur einen Teil der Kosten übernehmen, Eigenanteile bleiben bestehen, ihr Anstieg soll jedoch begrenzt werden.
  • Diskutiert wird eine verpflichtende private Zusatzversicherung, um hohe Eigenanteile abzufedern.
  • Eine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung soll es vorerst nicht geben, obwohl das System laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) derzeit ein Defizit von rund zwei Milliarden Euro aufweist.
  • Der Abschlussbericht mit konkreten Reformvorschlägen wird für Dezember 2025 erwartet.


Welche Maßnahmen am Ende tatsächlich umgesetzt werden, ist also noch offen.


Fazit: Pflegegrad 1 bleibt – aber Betroffene sollten sich informieren

Die gute Nachricht: Eine Abschaffung des Pflegegrads 1 steht nicht mehr zur Debatte. Dennoch müssen sich Betroffene auf Anpassungen einstellen – vor allem auf eine stärkere Fokussierung der Leistungen auf Prävention und Beratung. Das Ziel: Pflegebedürftigkeit frühzeitig erkennen, begleiten und Verschlechterungen vermeiden.

Gerade für Menschen mit ersten Einschränkungen ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen, welche Hilfen auch künftig bestehen bleiben und wie sie sinnvoll genutzt werden können.


Unser Tipp:

Die Katholischen Sozialstationen Mittelbaden informieren Sie über aktuelle Änderungen, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie dabei, passende Hilfen zu beantragen oder bestehende Leistungen optimal einzusetzen.

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