Pflegeberatungsgespräch 2026: So läuft die Beratung ab

Harald Immer • 4. August 2026

Pflegebedürftigkeit kündigt sich nicht immer an. Nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder einer neuen Diagnose stehen Familien häufig plötzlich vor vielen Fragen: Welche Unterstützung wird jetzt benötigt? Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung? Wie lässt sich die Pflege zu Hause organisieren? Und was können Angehörige tun, wenn die Belastung zu groß wird?



Ein Pflegeberatungsgespräch ist ein vertrauliches Gespräch, in dem die persönliche Pflege- und Lebenssituation erfasst, mögliche Leistungsansprüche erläutert und konkrete nächste Schritte geplant werden. Das Pflegekompetenz- und Beratungszentrum der Katholischen Sozialstationen Mittelbaden unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei persönlich, verständlich und nah an ihrem Alltag.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Pflegeberatung schafft Orientierung bei Pflegegrad, Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.
  • Bei den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden wird nach der ersten Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen ein Termin vereinbart.
  • Vorhandene Unterlagen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung für das erste Gespräch.
  • Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI seit 2026 grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr wahrnehmen.
  • Die individuelle Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist ein freiwilliger gesetzlicher Anspruch gegenüber der Pflegekasse.


Warum eine gute Pflegeberatung so wichtig ist

Die Zahl der Menschen, die Unterstützung benötigen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut BARMER Pflegereport 2025 waren im Jahr 2023 rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Das entspricht ungefähr jedem fünfzehnten Menschen.


Besonders häufig wird die Pflege zu Hause organisiert. Hochgerechnet auf Deutschland bezogen erhielten im Durchschnittsmonat des Jahres 2024 rund 2,947 Millionen Menschen Pflegegeld. Im Jahr 2017 waren es noch 1,408 Millionen. Die Zahl hat sich damit innerhalb von sieben Jahren mehr als verdoppelt.

Hinter diesen Zahlen stehen viele Familien, die Pflege, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren müssen. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Leistungen sinnvoll zu kombinieren, Entlastung zu organisieren und Überforderung vorzubeugen.


Pflegeberatung ist nicht gleich Pflegeberatung

Der Begriff wird für verschiedene Angebote verwendet. Diese unterscheiden sich in ihrem Zweck und teilweise auch in ihren gesetzlichen Voraussetzungen.


  • Beratung im KSM-Pflegekompetenzzentrum: Hier geht es um Orientierung, Bedarfserhebung, Pflegegradmanagement und die Organisation passender Unterstützung. Dieses Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, Angehörige und Menschen, die sich vorsorglich informieren möchten


  • Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI: Hier geht es um die Sicherung der häuslichen Pflege und um praktische Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegende. Für Pflegegrad 2 bis 5 bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ist dieser Besuch verpflichtend, in anderen Fällen kann er freiwillig genutzt werden. Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Katholischen Sozialstationen Mittelbaden sind für diese Beratungsbesuche anerkannt.


  • Individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Die individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig. Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse grundsätzlich einen Beratungstermin anbieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen stattfinden kann, oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Diese Beratung umfasst eine umfassende Klärung von Leistungen und Hilfen und kann bei Bedarf in einen individuellen Versorgungsplan münden. Sie richtet sich an Menschen, die Pflegeleistungen erhalten oder beantragt haben, sowie an Angehörige mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person.


Wann ist eine Pflegeberatung sinnvoll?

Sie müssen nicht warten, bis die Pflegesituation kaum noch zu bewältigen ist. Eine Beratung kann unter anderem sinnvoll sein, wenn:


Auch eine vorsorgliche Beratung kann hilfreich sein. Wer die Möglichkeiten kennt, kann schneller handeln, wenn sich die Situation verändert.


So läuft ein Pflegeberatungsgespräch bei uns ab

1. Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren

Am Anfang steht die Kontaktaufnahme mit den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden. Dabei werden die wichtigsten Angaben und der Anlass Ihrer Anfrage aufgenommen und an das Pflegekompetenz- und Beratungszentrum weitergeleitet.


Innerhalb von zwei Werktagen wird ein Termin vereinbart. Anschließend folgt in der Regel ein Erstbesuch mit einem strukturierten Beratungsgespräch und einer individuellen Bedarfserhebung. Wenn es um einen verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 geht, findet die erste Beratung in der eigenen Häuslichkeit statt.


2. Unterlagen und Fragen vorbereiten

Wenn Sie bereits Unterlagen haben, können Sie diese für das Gespräch bereitlegen. Besonders hilfreich sind:

  • Bescheid über den Pflegegrad und Gutachten des Medizinischen Dienstes
  • Schreiben der Pflege- oder Krankenkasse
  • aktueller Medikamentenplan
  • ärztliche Berichte oder Entlassungsunterlagen
  • Übersicht über vorhandene Pflegehilfsmittel
  • Aufstellung bereits genutzter Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht, falls vorhanden
  • eigene Notizen zu Schwierigkeiten und offenen Fragen


Notieren Sie am besten auch, welche Situationen im Alltag besonders viel Kraft kosten. Das können etwa die Körperpflege, das Anziehen, nächtliche Unruhe, das Treppensteigen oder die Organisation von Arztterminen sein. Auch ohne vollständige Unterlagen können Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Im Gespräch lässt sich gemeinsam klären, was noch benötigt wird.


3. Die persönliche Situation erfassen

Zu Beginn geht es darum, ein möglichst genaues Bild der aktuellen Situation zu bekommen. Typische Fragen sind:

  • Wobei benötigt die pflegebedürftige Person Unterstützung?
  • Welche Aufgaben übernimmt sie noch selbstständig?
  • Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfsmittel?
  • Wer ist derzeit an der Pflege beteiligt?
  • Welche Hilfen oder Pflegedienste werden bereits genutzt?
  • Wie ist die Wohnsituation?
  • Gibt es Sturzgefahren oder andere Risiken?
  • Wie stark sind Angehörige körperlich oder seelisch belastet?
  • Was funktioniert bereits gut und wo entstehen regelmäßig Schwierigkeiten?


Dabei geht es nicht darum, jemanden zu beurteilen. Ziel ist es, die Pflege so zu organisieren, dass sie sicher bleibt und langfristig bewältigt werden kann.


4. Leistungen und finanzielle Ansprüche klären

Im nächsten Schritt wird besprochen, welche Leistungen zur persönlichen Situation passen und wie sie miteinander kombiniert werden können.


Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für 2026 bieten hierfür einen ersten Überblick:

.

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 0€ 347€/Monat 599€/Monat 800€/Monat 990€/Monat
Pflegesach-leistungen 0€ 796€/Monat 1.497€/Monat 1.859€/Monat 2.299€/Monat
Entlastungs-betrag 131€/Monat 131€/Monat 131€/Monat 131€/Monat 131€/Monat
Kurzzeit- und Verhinderung 0€ 3.539€/Jahr 3.539€/Jahr 3.539€/Jahr 3.539€/Jahr

Welche Leistung tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und weiteren Voraussetzungen ab. Genau deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung.

Weitere mögliche Themen sind Pflegehilfsmittel, hauswirtschaftliche Unterstützung, Tagespflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf, häusliche Pflegeschulungen und Zuschüsse für ein sichereres Wohnumfeld.


5. Die nächsten Schritte festlegen

Am Ende des Gesprächs sollte klar sein, was als Nächstes zu tun ist. Dazu können beispielsweise gehören:


Das Pflegekompetenz- und Beratungszentrum unterstützt nicht nur bei der ersten Orientierung. Wenn sich die Situation verändert oder neue Fragen entstehen, kann die Beratung erneut angepasst werden.

Was gilt 2026 für den verpflichtenden Beratungsbesuch?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für den Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 neue Intervalle:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch wahrnehmen. Die üblichen Nachweiszeiträume sind der 1. Januar bis 30. Juni und der 1. Juli bis 31. Dezember.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung bei zusätzlichem Bedarf weiterhin freiwillig einmal pro Quartal nutzen. Verpflichtend ist aber nur noch ein Termin pro Halbjahr.
  • Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die ambulante Pflegesachleistungen nutzen, können freiwillig einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
  • Die erste Beratung muss zu Hause stattfinden. Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung als Videokonferenz erfolgen.


Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann es vollständig entzogen werden. Deshalb empfiehlt es sich, den Termin frühzeitig zu vereinbaren und nicht bis zum Ende des Halbjahres zu warten.

Fazit: Aus vielen Fragen wird ein konkreter Plan

Ein Pflegeberatungsgespräch schafft Klarheit in einer Situation, die sich zunächst oft unübersichtlich anfühlt. Es zeigt, welche Hilfen wirklich benötigt werden, welche finanziellen Leistungen infrage kommen und wie sich Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag entlasten lassen.


Das Pflegekompetenz- und Beratungszentrum der Katholischen Sozialstationen Mittelbaden begleitet Sie dabei persönlich und verständlich. Gemeinsam wird aus offenen Fragen Schritt für Schritt ein tragfähiger Plan.

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FAQ

  • Was kostet ein Pflegeberatungsgespräch?

    Die gesetzlich vorgesehenen Pflegeberatungen nach § 7a und § 37 Absatz 3 SGB XI sind für Versicherte kostenfrei. Beim Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 rechnet die anerkannte Beratungsstelle direkt mit der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen ab. Auch die Pflegeberatung der Katholischen Sozialstationen Mittelbaden wird für Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos angeboten.

  • Benötige ich einen Pflegegrad für ein Pflegeberatungsgespräch?

    Für eine erste Orientierung bei den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden muss noch kein Pflegegrad vorliegen. Der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a besteht auch, wenn Pflegeleistungen bereits beantragt wurden und ein erkennbarer Beratungsbedarf vorliegt.

  • Ist eine Pflegeberatung verpflichtend?

    Die umfassende Pflegeberatung nach § 7a ist freiwillig. Verpflichtend ist nur der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen.

  • Wie oft muss ein Pflegeberatungsbesuch stattfinden?

    Seit Januar 2026 ist bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich ein verpflichtender Termin pro Kalenderhalbjahr vorgesehen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 kann freiwillig weiterhin einmal pro Quartal eine Beratung genutzt werden.

  • Können Angehörige am Pflegeberatungsgespräch teilnehmen?

    Ja. Angehörige können und sollten einbezogen werden, wenn sie an der Pflege beteiligt sind. Bei einer formellen Pflegeberatung nach § 7a ist dafür die Zustimmung der pflegebedürftigen Person erforderlich. Soll ein Angehöriger Anträge stellen oder verbindliche Erklärungen abgeben, kann zusätzlich eine Vollmacht notwendig sein.

  • Welche Unterlagen sollte ich zum Pflegeberatungsgespräch mitbringen?

    Hilfreich sind Pflegegradbescheid, Gutachten des Medizinischen Dienstes, Medikamentenplan, ärztliche Unterlagen und eine Übersicht der bereits genutzten Leistungen. Fehlende Dokumente sind jedoch kein Grund, den Termin aufzuschieben.

  • Kann die Pflegeberatung telefonisch oder online stattfinden?

    Das hängt von der Art der Beratung ab. Viele allgemeine Fragen lassen sich auch telefonisch oder digital klären. Beim Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 muss der erste Termin zu Hause stattfinden. Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

  • Bleibt das Pflegeberatungsgespräch vertraulich?

    Die Beratung wird vertraulich behandelt. Bei einem verpflichtenden Beratungsbesuch wird der Pflegekasse bestätigt, dass der Termin stattgefunden hat. Weitere Erkenntnisse und Empfehlungen werden im gesetzlich vorgesehenen Rahmen dokumentiert und grundsätzlich mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person weitergegeben.

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